Hessen
Landesgesetze zur Weiterbildung – wb.Fakten
- Verfassung des Landes Hessen
Die Landesverfassung Hessens befasst sich in den Artikeln 55 bis 62 mit Erziehung und Schule sowie Hochschule. Zur Weiterbildung gibt es keine Regelungen. - Hessisches Hochschulgesetz
Nach § 16 sollen die Hochschulen Weiterbildungsangebote zur wissenschaftlichen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrung entwickeln und anbieten. - Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
Das Gesetz regelt die Teilnahme von Arbeitnehmer/innen an politischer, beruflicher und allgemeiner Weiterbildung, unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes im Rahmen von Bildungsurlaub und die Anerkennung von Maßnahmen. - Gesetz zur Förderung der Weiterbildung und des lebensbegleitenden Lernens im Lande Hessen (Hessisches Weiterbildungsgesetz HWBG)
Das Weiterbildungsgesetz gibt die Ziele der Weiterbildung und Stellung sowie Aufgaben vor, regelt die Förderung, Anerkennung von Einrichtungen, Institutionelle Förderung und Programmförderung. - Verordnung über die Anerkennung von Trägern für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen und von Bildungsveranstaltungen
In der Verordnung werden die Arten der Bildungsveranstaltungen, die einen Antrag auf Anerkennung stellen können, und deren Öffentlichkeit sowie Inhalt, Umfang und Dauer werden festgelegt. - Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen
Die Verordnung regelt die Zulassung und Prüfungsbedingungen zur Aufnahme beruflich Qualifizierter zu einem Studium an den Hochschulen.
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