Präambel

Im Einklang mit dem Leibniz Open Science Leitbild[1] bekennt sich das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung zu Open Science-Initiativen, die unter Anderem das Publizieren im Open Access, das Management von Forschungsdaten und das Erstellen von Open Educational Resources beinhalten.

Die vorliegende Policy behandelt Forschungsdaten als Daten, die bei wissenschaftlichen Erkenntnisprozessen gewonnen bzw. für diese Erkenntnisprozesse genutzt werden. Sie treten abhängig von Fragestellung und Methodik in unterschiedlichen Medientypen, Formaten und Aggregatsformen auf.

Sowohl selbst generierte Daten (Primärdaten) als auch nachgenutzte Daten (Sekundärdaten) sind Grundlage und Ergebnis wissenschaftlichen Arbeitens. Sie können in ihrer Gesamtheit oder in Teilen nachgenutzt werden, sofern es die zugrunde liegenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen erlauben.

Der verantwortungsvolle Umgang mit solchen Daten ist Teil der guten wissenschaftlichen Praxis und für die Nachvollziehbarkeit der Forschung, den wissenschaftlichen Fortschritt und die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse unerlässlich. Die Forschung des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) orientiert sich im Hinblick auf die Kriterien von Open Science an den höchsten Standards und ist wiederholbar, robust und transparent.

Das DIE unterstützt alle Initiativen zur Weiterentwicklung und Umsetzung eines qualitätsbewussten (Forschungs-) Datenmanagements, in dem nachhaltige Aufbewahrung sowie strukturierter und soweit möglich, freier Zugang zu den Daten angestrebt wird. Hierbei werden die die FAIR-Prinzipien zu Grunde gelegt. Die vorliegende Policy und die hier formulierten Grundsätze nehmen insbesondere Bezug auf die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten der Leibniz-Gemeinschaft[2] und die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten der DFG[3].

Das Management von Forschungsdaten umfasst deren kompletten Lebenszyklus, beginnend bei der Planung und der Generierung, über ihre Verwendung und Verarbeitung, der permanenten Archivierung oder planmäßigen Löschung bis hin zur Veröffentlichung.

Mit dem Datenmanagement verfolgt das DIE die Ziele:

  • den Umgang mit den Daten zu professionalisieren und diese schon während ihres Entstehens und ihrer Bearbeitung optimal zu nutzen,
  • durch die langfristige Speicherung (mindestens zehn Jahre) für die Einhaltung ‚guter wissenschaftlicher Praxis‘[4] und Replizierbarkeit seiner Forschungsergebnisse zu sorgen,
  • unter Berücksichtigung ethischer und rechtlicher Vorgaben sowie projektspezifischer Eigenschaften Daten sowohl intern als auch extern nachnutzbar und zitierbar zu machen.

Geltungsbereich:

Die DIE-Forschungsdaten-Policy richtet sich an alle Forschenden des DIE. Bei Kooperationsprojekten mit externen Partnern und Gastforschenden soll möglichst diese Policy berücksichtigt oder in Ergänzung zu anderen Policies genutzt werden. Spezifische Vereinbarungen mit Drittmittelgebenden oder externen Partnern in Bezug auf das Datenmanagement haben Vorrang vor dieser Policy.

Grundsätze

Hierzu dienen die folgenden Grundsätze:

1.  Recht, Ethik, Integrität

Mitarbeitende des DIE folgen dem ‘Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis’[5], der Leibniz-Leitlinie gute wissenschaftliche Praxis[6] in der Leibniz-Gemeinschaft sowie deren Umsetzung durch die aktuell geltende Betriebsvereinbarung gute wissenschaftliche Praxis am DIE. Bei allen Maßnahmen des Datenmanagements werden der Schutz personenbezogener Daten, Urheber- und Zugriffsrechte, forschungsethische Grundsätze sowie die wissenschaftlichen und rechtlichen Interessen der Forschenden gewährleistet. Die Forschungsdaten sind korrekt, vollständig, unverfälscht und auf zuverlässige Art zu managen, die Integrität der Forschungsdaten muss gewährleistet sein.

2.  Projektplanung und Datenmanagementplan

Bei der Planung von Forschungs- und Erhebungsprojekten werden die benötigten Ressourcen für das Forschungsdatenmanagement explizit berücksichtigt und gegebenenfalls beantragt. Für die Umsetzung des Datenmanagements wird vor dem Beginn jedes Forschungs- und Erhebungsprojekts ein standardisierter Datenmanagementplan (DMP) erstellt. Im DMP werden alle Schritte des Datenmanagements projektspezifisch festgelegt (z.B. Art und Umfang der zu erwartenden Daten, Rechte an den Daten, Verantwortlichkeiten für die Datenpflege, Metadatenpflege, rechtliche Expertisen usw.). Der DMP gewährleistet den systematischen und ggf. nachhaltigen Umgang mit Daten.

3.  Verantwortlichkeit

Die Leitung des Forschungsvorhabens ist für das Datenmanagement und die Umsetzung der vorliegenden Policy verantwortlich. Sie macht einen Vorschlag in Abhängigkeit von den zugrunde liegenden rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen über die Auswahl und den Zeitpunkt der zu archivierenden, zu löschenden sowie der zur Nachnutzung zuzuführenden Daten, der der Zustimmung des Leitungskollegiums bedarf. Das Leitungskollegium kann diese Zustimmung an die betreffende Abteilungsleitung delegieren.

4.  Dauerhafte Aufbewahrung

Alle Daten, die am DIE entstehen, werden unter Berücksichtigung von Punkt 1 und 3 und den Empfehlungen zur ‚guten wissenschaftlichen Praxis‘ auf haltbaren und gesicherten Datenträgern vertraulich, zentral und langfristig, also mindestens 10 Jahre ab Veröffentlichung der Projektergebnisse, gespeichert. Die dauerhafte Aufbewahrung der Daten erfolgt in der IT- und Informationsinfrastruktur des DIE und wird vom DIE Forschungsdaten-Beauftragten koordiniert. Das DIE stellt Informationen über Art und Zugangsmöglichkeit zu den Daten intern in der institutionellen Informationsinfrastruktur zur Verfügung.

5.  Dokumentation und Veröffentlichung zur Nachnutzung

Werden Daten für Dritte zur Nachnutzung bereitgestellt, werden diese nach disziplinspezifisch etablierten Standards so dokumentiert, dass deren Nachnutzung auch personenunabhängig gewährleistet ist. Der Zugang zu den Daten soll unter Einhaltung der rechtlichen Grundsätze aus Punkt 1 für wissenschaftliche Zwecke grundsätzlich frei sein. Die Veröffentlichung von Daten und zugehörigen Metadaten sollte möglichst unter offener Lizenz erfolgen. Das DIE empfiehlt die Bereitstellung der Daten in zertifizierten Repositorien disziplinspezifischer Forschungsdatenzentren. Eine langfristige Auffindbarkeit und Zitierbarkeit im Sinne der FAIR-Kriterien ist so gewährleistet. Daneben sind sie ein wichtiger Bestandteil der Forschungsinformation und Forschungsbewertung des Instituts.

6.  Zentrale Unterstützungsstruktur

Die Abteilung Forschungsinfrastrukturen (FIN) unterstützt das Management der Daten im kompletten Lebenszyklus. Der voraussichtliche Umfang der Unterstützungsleistungen (z. B. bei Datenaufbereitung und Erstellung von Dokumentationsmaterialien) und dafür erforderlichen Ressourcen wird von der jeweiligen Projektleitung bei der Projektplanung mit der Abteilung FIN abgestimmt.

Zentraler Ansprechpartner für das Forschungsdatenmanagement ist der Forschungsdaten-Beauftragte des DIE, der in der DIE-Bibliothek angesiedelt ist. Beratung erfolgt in organisatorischen, methodischen und technischen Fragen (z.B. bei der Einwerbung von Drittmitteln für das FDM, der Dokumentation oder bei der Wahl der Archivierungs- und Veröffentlichungsstrategie). Für Unterstützungsangebote, die über die Beratungsleistungen hinausgehen, vermittelt der Forschungsdaten-Beauftragte an zuständige Personen in der Abteilung FIN. Die Zusammenarbeit mit betroffenen Organisationseinheiten (z.B. Ombudspersonen, Ethikkommission, Datenschutzbeauftragte, oder der IT) des DIE wird sichergestellt. Hierzu stellt die Bibliothek des DIE das Instrument Standardisierter Datenmanagementplan für die Bildungsforschung[7] zur Verfügung und sichert als Mitglied im Verbund Forschungsdaten Bildung[8] die Vernetzung mit relevanten Akteuren im Feld und die stetige Weiterentwicklung des Themas.

Gültigkeit und Inkrafttreten

Diese Forschungsdaten-Policy wurde am 22.05.2024 vom Leitungskollegium des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. verabschiedet und tritt am 22.05.2024 in Kraft.

Diese Forschungsdaten-Policy gilt auf unbestimmte Zeit und wird auf Initiative der DIE-Bibliothek alle 2 Jahre überprüft und in Absprache mit betroffenen Akteuren ggf. angepasst.

Version 2.0 vom 22.05.2024

Die PDF-Version dieser Policy ist unter https://doi.org/10.58000/cmmd-7n86 abrufbar.

Quellen (abgerufen am 22.05.2024):

[1] https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/Bilder_und_Downloads/Forschung/
Open_Science/Leitbild_Open_Science.pdf
[2] https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/Bilder_und_Downloads/Forschung/Open_Science/Leitlinie_Forschungsdaten_2018.pdf
[3] https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/forschungsdaten/
leitlinien_forschungsdaten.pdf
[4] https://doi.org/10.5281/zenodo.3923601
[5] https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/Bilder_und_Downloads/%C3%9Cber_uns/
Gute_wissenschaftliche_Praxis/Leibniz-Kodex_gute_wissenschaftliche_Praxis.pdf
[6] https://www.leibniz-gemeinschaft.de/fileadmin/user_upload/Bilder_und_Downloads/%C3%9Cber_uns/
Gute_wissenschaftliche_Praxis/Leitlinie_gute_wissenschaftliche_Praxis_2019.pdf
[7] https://www.forschungsdaten-bildung.de/stamp-nutzen
[8] https://www.forschungsdaten-bildung.de/

Foto: Marco Rothbrust

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