Publikation -Details

TitelÜberwiegend "soft law"
ZusatztitelInstrumente und Grenzen europäischen Bildungsrechts
SammelwerktitelDIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung 2005(3): Rechte und Pflichten lebenslangen Lernens
Autoren/Herausgeber Bechtel, Mark
Lattke, Susanne
Seiten 30 - 32
Jahr2005
Verlag 
Ort 
Umfang 
Online verfügbarhttp://www.diezeitschrift.de/32005/bechtel0501.pdf
Kurzbeschreibung

Die Europäische Union hat nur einen subsidiären Bildungsauftrag. Von daher verwundert es nicht, wenn es im gemeinschaftlichen Primärrecht keine Verordnungen und Richtlinien für den Bildungsbereich gibt. Allerdings gibt es aus anderen Politikfeldern heraus die Bildung tangierendes Primärrecht. Im wesentlichen bedient sich die Europäische Union weicher Rechtsvorschriften wie Beschlüssen zu Förderprogrammen, Empfehlungen, Stellungnahmen oder Verlautbarungen. Im Rahmen der Methode der »Offenen Koordinierung« kann allerdings erheblicher und zunehmender Druck auf die nationalen Politiken ausgeübt werden.

Abstract

The European Union has only a subsidiary educational assignment. Hence ist does not astonish that there are no ordinance and guidelines for the educational area to be found in the joint primary law. Certainly there are primary laws coming out from other political fields which are tangent to education. Essentially the European Union helps itself to soft legislative provision such as decisions concerning support programmes, recommendations, statements or communiques. Within the framework of the method of the "open coordination" indeed considerable and increasing pressure can be put upon national politics.

Behandelte Epochen 
Behandelte Region 
Behandelte Personen
Behandelte Institutionen